AGB



(1)      Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, CUKU – personal fashion (nachfolgend „CUKU“ genannt) und dem Kunden (Kunde und CUKU einzeln auch „Partei“ und zusammen nachfolgend „Parteien“ genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.



(2)      Abweichende entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.



(3)      Wir sind berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der E-Mail/Post an den Kunden, so werden die neuen AGB wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, sind wir berechtigt, den Vertrag fristgemäß zu kündigen



  • 2      Vertragsgegenstand



(1)      Gegenstand des Vertrages ist die Anfertigung von Kleidungsstücken (nachfolgend „Leistung“ genannt), sowohl als maßgeschneiderte Neuanfertigung als auch als Anpassung von Kleidungsstücken auf der Grundlage der aktuellen CUKU – personal fashion Kollektion ‚(nachfolgend „Kollektion“ genannt).



(2)      Die Anfertigung der Kleidungsstücke erfolgt jeweils auf Wunsch und nach Vorgaben des Kunden.





  • 3      Vertragsschluss

 

(1)      Unsere Darstellung der Kollektion im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, nach seiner Wahl, um ein Angebot anzufragen. 



(2)      Dem Kunden steht es frei per Kontaktformular auf unserer Webseite https://www.cuku-cicek.de/  oder telefonisch um ein Angebot nachzufragen. Mit Angabe seiner Telefonnummer im Kontaktformular erteilt der Kunde sein Einverständnis, dass wir ihn anrufen. Wenn der Kunde außerhalb des Kontaktformulars per Email um ein Angebot nachfragt sollte er bereits in dieser Nachfrage sein Einverständnis zu einem Anruf von uns erteilen. In dem Falle, dass der Kunde in seiner Email sein Einverständnis zu einem Anruf nicht erteilt hat, werden wir bei dem Kunden in der Antwortmail ein Einverständnis zu einem telefonischen Kontakt erfragen.



(3)      Wir werden mit dem Kunden nach Angebotsanfrage einen persönlichen Termin zur Angebotsaufnahme (nachfolgend „Aufnahmetermin“ genannt) vereinbaren. In dem Aufnahmetermin werden wir die für eine Angebotserstellung notwendigen Daten aufnehmen und auf Grundlage der aufgenommenen Daten ein Angebot erstellen. Das Angebot werden wir dem Kunden per Email oder soweit von dem Kunden ausdrücklich erwünscht, postalisch zusenden. Der Kunde hat das Angebot zu unterzeichnen und an uns zu übersenden. Mit Zugang des unterzeichneten Angebotes ist dieses durch den Kunden angenommen. Mit Annahme des Angebots kommt zwischen den Parteien ein Vertrag über die Erstellung des Kleidungsstückes aus dem Angebot zu den dort aufgeführten Konditionen, insbesondere Passform, Material, Schnitt und Preis zustande.



(3) Der Kunde ist verpflichtet, das Angebot sorgfältig zu prüfen und uns Korrekturen schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Teilt der Kunde Korrekturen vor Angebotsunterzeichnung mit oder fügt er auf dem unterzeichneten Exemplar des übersandten Angebots Korrekturen ein, so gilt dies als Ablehnung des Angebots verbunden mit einem Angebot zur Annahme des korrigierten Angebots. Uns steht es frei, dieses Angebot anzunehmen oder aber abzulehnen und dem Kunden ein überarbeitetes Angebot zur Annahme durch ihn, zu übersenden.



(4)      Der Kunde hat uns eine Adresse anzugeben, an der der Aufnahmetermin durchgeführt werden kann (nachfolgend „Treffpunkt“ genannt). Der Treffpunkt muss dem Kunden die Gelegenheit bieten, Kleidungsstücke anzuprobieren und uns die Möglichkeit, die für die Angebotserstellung nötigen Daten, insbesondere Maße, aufzunehmen. Soweit der Treffpunkt bis zu 25 km von unserer Niederlassung, Im Birkenschlag 1b, 52152 Simmerath, entfernt liegt, erfolgt die Anfahrt kostenfrei, ansonsten gegen Zahlung einer Fahrkostenpauschale in Höhe von 0,30 € pro Kilometer.

 

(5)      Die Entgegennahme einer telefonischen Angebotsanfrage stellt keine verbindliche Annahme durch uns dar.



(6)       Ein Anspruch des Kunden auf Angebotserstellung besteht nicht. Wir sind berechtigt eine Angebotsanfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Erfolgt die Absage nach Durchführung des Aufnahmetermins, so erstatten wir bereits vom Kunden bezahlte Reisekosten, soweit nicht der Ablehnungsgrund von dem Kunden zu vertreten ist.



  • 4      Leistungsumfang



(1)      In dem angenommenen Angebot sind Umfang und Inhalt der von uns geschuldeten Leistung aufgenommen. Eine über das Angebot hinausgehende Leistung schulden wir nur, wenn dies in diesen AGB geregelt oder zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart ist. Der Preis für weitere Termine ist in unserem Angebot aufgenommen. Mit Annahme des Angebots ist der Preis für die weiteren Termine zwischen den Parteien vereinbart.



(2)       Ist Anpassung eines Kleidungsstückes aus der Kollektion vereinbart, so sind bis zu 2 persönliche Termine an dem Treffpunkt in dem Angebot eingepreist. Weitere Termine sind kostenpflichtig.



(3)      Die voraussichtliche Anzahl der persönlichen Termine für eine Neuanfertigung wird von uns in dem Angebot benannt. Soweit notwendig sind weitere Termine zu vereinbaren. Wird die Durchführung der voraussichtlichen Anzahl der Termine nicht notwendig, so müssen diese nicht abgerufen werden. Über die Notwendigkeit eines Termins entscheiden wir unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden.





  • 5      Änderungswünsche



(1)      Wünscht der Kunde nach erfolgreichem Vertragsabschluss eine Änderung der Leistung, so sind wir nicht verpflichtet, diese Änderungswünsche zu akzeptieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Abänderung der vertraglich vereinbarten Leistung.



(2)      Änderungswünsche sind schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Ein Vertrag über die gewünschten Änderungen kommt nur dann zustande, wenn der Kunde schriftlich oder in Textform ein von uns über die Änderungswünsche erstelltes neues Angebot annimmt. Nach Zugang der Mitteilung über die gewünschten Änderungen unterbreiten wir dem Kunden ein Angebot zur Übernahme der Änderungswünsche unter Angabe des Zeitraums, um den sich die Fertigstellung des/der Kleidungsstücke verlängern wird und des Preises für die gewünschten Änderungen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb zweier Werktage an, so verfällt das Angebot, was wir dem Kunden in dem Angebot hervorgehoben mitteilen.



(3)      Größen – und/oder Gewichtsänderungen nach dem Aufnahmetermin sind von uns weder leistungsändernd zu berücksichtigen noch begründen sie ein Recht des Kunden auf Änderung der vertraglichen Leistung entsprechend des Angebotsinhaltes. Wünscht der Kunde aufgrund Größen- und/oder Gewichtsänderungen nach dem Aufnahmetermin eine Änderung, so gelten die Regelungen aus den Absätzen 2 und 3.



  • 6      Mitwirkungspflicht des Kunden



(1) Der Kunde hat den Aufnahmetermin und alle weiteren persönlichen Termine in Person am Treffpunkt wahrzunehmen. Die Dauer eines Termins kann bis zu 120 min umfassen. Der Kunde hat Vorsorge zu treffen, dass er jeweils für diese Dauer am Treffpunkt zur Verfügung steht.



(2) Der Kunde ist verpflichtet spätestens in dem Aufnahmetermin die zur Anfertigung nötigen Informationen mitzuteilen und uns über den Zweck des Kleidungsstückes zu informieren wie auch über Besonderheiten beim Tragen. Er hat uns bereits im Aufnahmetermin bestehende Allergien mitzuteilen wie auch Wünsche und/oder Ablehnung hinsichtlich bestimmter Materialien, wie echten Pelz oder echten Nerz, schwarzen Farbstoff etc.



  • 7      Abgabetermine



(1) Wir geben das angefertigte Kleidungsstück zu dem vereinbarten Abgabetermin bei dem Kunden am Treffpunkt ab. Es werden grundsätzlich keine festen Liefertermine vereinbart. Genannte Termine sind unverbindlich.



(2)      Lieferungs- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns gegenüber dem Kunden ausdrücklich schriftlich als verbindlich anerkannt werden.



(3)      Sollen die Kleidungsstücke zu einem uns mitgeteilten bestimmten Ereignis fertig gestellt sein, Bsp. Hochzeit, Taufe etc., so gilt auch dieser Termine nicht als verbindlich (Fixtermin), es sei denn wir haben den Termin nach Abs. 1 schriftlich als verbindlich anerkannt.



(4)      Der Kunde bleibt zur Abnahme verpflichtet, auch wenn ein nicht verbindlicher Termin verstrichen ist.



  • 8      Gefahrübergang



(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kleidungsstückes geht mit der Übergabe auf den Kunden über.



(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.



  • 9       Gewährleistung



(1)      Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Kleidungsstück bei Gefahrübergang nicht die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit hat. Wir haften nicht für eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, wenn der Mangel auf den Folgen fehlerhafter Benutzung, ungeeigneter Lagerbedingungen oder darauf beruht, dass der Kunde das Kleidungsstück bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit dies nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck des Kleidungsstückes entspricht.



(2)      Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Kleidungsstück herstellen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.





  • 10     Eigentumsvorbehalt



(1) Das Kleidungsstück bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Der Kunde verpflichtet, das Kleidungsstück während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln.



(2) Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder ist Insolvenzantrag gestellt, so sind wir berechtigt, das Kleidungsstück sofort an uns zu nehmen. Ebenso sind wir berechtigt, die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend zu machen.



  • 11     Vergütung



(1)      Der Kunde schuldet den in dem Angebot vereinbarten Preis. Der Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Soweit die Parteien einen von dem Angebot abweichenden Preis vereinbaren gilt dieser nur, soweit bei Vereinbarung Schriftform oder Textform gewahrt sind.



(2) Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde 50 % des vereinbarten Preises vor Anfertigung des Kleidungsstückes zu zahlen hat. Erst mit Zahlung des hälftigen Preises sind wir zur Anfertigung des Kleidungsstückes aus dem Vertrag verpflichtet.



(3) Der Kunde ist verpflichtet die weiteren 50 % bei Übergabe des Kleidungsstückes zu zahlen. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.



  • 12     Haftung



Wir   haften für uns und unsere Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Herstellergarantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.





  • 13     Sonstiges



(1)      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt dieser Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.



(2)      Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.



(3)      Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.